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Die gesetzliche Krankenversicherung bietet seit dem 01. Januar 1989 eine Familienversicherung. Die Familienversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung kann für Ehepartner und Kinder abgeschlossen werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt den Angehörigen durch die Familienversicherung eigene Ansprüche auf derselben Ebene wie die des Versicherungsnehmers zu. Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist Beitragsfrei.
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