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Die Gesetzliche Krankenversicherung liefert so genannte Fremdleistungen. Fremdleistungen sind im weitesten Sinne durch die gesetzliche Krankenversicherung erbrachte Leistungen, die nicht der Krankenbehandlung dienen. Aus sozial-, familien- oder gesellschaftspolitischen Gründen wurden einige dieser Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung übertragen, weshalb man sie Fremdleistungen nennt.
Zu den Fremdleistungen gehören bspw. Mutterschaftsgeld, Sterbegeld usw..
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