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Eine gesetzliche Krankenversicherung kommt für Selbständige nicht in Frage, weil sie ein Teil der Sozialversicherung ist, die nur für Arbeitnehmer relevant ist. Selbständige können lediglich die private oder die freiwillige Krankenversicherung abschließen, wobei es ihnen überlassen ist, für welche Variante sie sich entscheiden. Die freiwillige Krankenversicherung ist günstiger als die private Krankenversicherung, die auch härtere Aufnahmebedingungen aufweist. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung wird nämlich immer der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers geprüft.
Und um so schlechter dieser ist, desto höher werden die Beiträge. Die freiwillige Krankenversicherung kommt ohne solche Regelungen aus, sodass es für Selbständige nahezu problemlos ist, freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Zur gesetzlichen Krankenversicherung weist die freiwillige Krankenversicherung insofern eine Nähe auf, als die Leistungen identisch sind. Und diese werden bekanntlich vom Gesetzgeber vorgegeben. Was jedoch die Tarife anbelangt, so legt sie jede gesetzliche Krankenkasse eigenständig, das heißt autonom fest.
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