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Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Versicherungszweig innerhalb der Sozialversicherung, welche in Deutschland Pflicht ist. Alle Arbeitnehmer haben daher Sozialversicherungsausgaben, die prozentual berechnet wird. Das ist auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nicht anders. Der Nominalbeitrag wird anhand eines Beitragssatzes ermittelt, den früher die gesetzlichen Krankenkassen selber festlegen konnten. Das änderte sich jedoch seit Januar 2009, als nämlich die Gesundheitsreform durchgeführt wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird der Beitragssatz nicht mehr von den Krankenkassen festgelegt, sondern vom Gesetzgeber, und zwar einheitlich.
Im Jahr 2009 lag dieser bei 15,5 %, was jedoch einen Unterschied zum Jahr 2010 darstellt. Im kommenden Jahr soll nämlich der Beitragssatz um 0,6 % gesenkt werden. Wenn man also die gesetzliche Krankenversicherung von 2009 und 2010 vergleicht, dann stellt man Unterschiede lediglich in Bezug auf den Beitragssatz fest. Was die Leistungen anbelangt, die im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden, so bleiben diese auch im nächsten Jahr gleich.
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