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Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird anhand des Gehalts eines Mitglieds kalkuliert. Das Einkommen eines Versicherungsnehmers wird bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in die Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherung mit einbezogen. Der Beitragssatz der billigsten gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 12,6 Prozent. Der Beitragssatz der teuersten gesetzlichen Krankenversicherung beträgt momentan 15,7 Prozent.
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