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Gewerbedarlehen sind Darlehen, die für gewerblich genutzte Objekte vergeben werden und mit Zinsen wieder zurückgezahlt werden müssen. Beim Gewerbedarlehen muss die Bank dem Darlehensnehmer den Effektivzins nicht mitteilen. Gewerbedarlehen werden von Hypothekenbanken zu bestimmten Zinssätzen vergeben. Zu solchen durch ein Darlehen geförderten gewerblichen Objekte sind zum Beispiel Fabrikgelände, Büros zuzählen. Bei Objekten dieser Art machte sich eine Finanzierung mit Festzins-Hypotheken in einer Verbesserung der Finanzierungsstruktur bemerkbar. Eine besondere Form des Gewerbedarlehens ist der Existenzgründerkredit, der dem Kreditnehmer dazu verhelfen soll, ein Unternehmen zu gründen und zu wirtschaften.
In der Regel handelt es sich dabei um eine Summe von 10.000 Euro, die maximal in Anspruch genommen werden darf. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Summe niedriger ausfällt. Oft werden solche Existenzgründerdarlehen vom Staat gefördert, weil dieser sich davon einen Wirtschaftsaufschwung durch Schaffung von Arbeitsplätzen verspricht.
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