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Die GKV Beiträge richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das heißt das Einkommen des Versicherten spielt eine entscheidende Rolle. Die Bemessungsgrundlage der Beiträge ist also das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung. Dabei muss man beachten, dass steuerfreie Einnahmen nicht als Arbeitsentgelt berechnet werden.
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