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Ein konstitutives Element der GKV ist das Solidarprinzip: Dieses kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Beiträge nicht in Abhängigkeit vom individuellen Risiko, sondern entsprechend der finanziellen Leistungskraft des einzelnen Versicherten erhoben werden. Leistungen erhält der Versicherte jedoch beitragsunabhängig. Außerdem sind Familienangehörige, soweit ihr eigenes Einkommen nicht gewisse Grenzen überschreitet, kostenlos mitversichert. Auf diese Weise findet eine Umverteilung, zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Besserverdienenden und Niedrigverdienenden sowie Kinderlosen und Kinderreichen, statt.
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