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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann gekündigt werden, falls die Versicherungsnehmer mindestens 18 Monate lang bei der entsprechenden Krankenkasse versichert waren. Sobald die Krankenkasse jedoch ihre Beiträge erhöht, entfällt diese Bindungsfrist und die Mitglieder können von der Sonderkündigung Gebrauch machen. Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungsträger dürfen nur geringfügige Abweichungen voneinander aufweisen, während die Tarife von dieser Regelung unabhängig sind und ziemlich verschieden ausfallen. Um für ähnliche Leistungen nicht unnötiger Weise viel Geld zu bezahlen, ist es von Vorteil, wenn man die gesetzlichen Krankenversicherungen einem kostenlosen, schnellen Preisvergleich im Internet unterzieht.
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