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Die Abkürzung GKV steht für die gesetzliche Krankenversicherung, die in Deutschland bekanntlich zu den Pflichtversicherungen gehört. Das liegt daran, dass sie eines der fünf Elemente bildet, aus denen die 1883 eingeführte Sozialversicherung besteht. Allerdings unterscheidet sie sich von der privaten Krankenversicherung, die eine Alternative für manche Personengruppen darstellt, in bestimmten Merkmalen, von denen eines die Beitragsmodalitäten sind. Während in der privaten Krankenversicherungen Tarife gelten, die verschiednen Personengruppen zugeteilt werden, geht es in der gesetzlichen Krankenversicherung vordergründig um Beitragssätze.
Es ist noch nicht lange her, da hatten gesetzliche Krankenkassen das Recht, ihre Beitragssätze selbständig festzulegen. Doch das änderte sich seit Einführung des Gesundheitsfonds bzw. seit Umsetzung der Gesundheitsreform, die es mit sich brachte, dass der Beitragssatz nun einheitlich vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Tarife gelten lediglich bei der freiwilligen Krankenversicherung, die hinsichtlich der Leistungen eine gesetzliche Krankenversicherung ist.
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