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Die Riesterente muss mittlerweile bekannt sein, sodass sich viele darum bemühen, sie abzuschließen. Leider wissen nicht viele, ob sie überhaupt zu den berechtigten Personen gehören. Dieses Problem kann schnell mit einer Auflistung der Berechtigten gelöst werden. Zu diesen gehören nämlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Selbständige, Kindererziehnde, ferner Wehr- und Zivildienstleistende, dann Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld und schließlich geringfügig Beschäftigte. Letztere sind auch solche, deren Entgelt eine Gleitzone zwischen 400.01 Euro und 800.
- Euro im Monat aufweist. Darüber hinaus werden Extraleistungen wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld dazugerechnet. Diese Personen dürfen also ebenfalls eine Riesterrente abschließen und die Zulagen beim Finanzamt beantragen. Denn diese machen gerade die Riesterrente aus, ansonsten würde es sich um ein ganz gewöhnliches Versicherungsprodukt handeln, das jedes Versicherungsunternehmen an den Mann bringt. Die Rente, dass heißt die angesparte Summe samt Zulagen wird schließlich mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt, wobei die Riesterrente als eine Leibrente zu verstehen ist.
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