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Jedes Unternehmen mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen ist die Gründung einer Krankenkasse erlaubt. Die Gründung der Krankenkasse muss aber eine geheime Abstimmung aller volljährigen Arbeitnehmer vorausgehen. Des Weiteren muss die Krankenkasse vor ihrer Gründung ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit nachweisen können.
Das letzte Wort bei der Gründung einer Krankenkasse eines Betriebs hat die Aufsichtsbehörde.
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