Grundschuld löschen

Bei einem Darlehensgeschäft, das man mit einem Bankinstitut abschließt, ist die Bank immer auf Sicherheit bedacht, was bei den Summen, um die es geht, verständlich ist. Deswegen kann man die Sicherheit leisten, indem man eine Grundschuld aufnimmt. Es handelt sich dabei um ein dingliches Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Dieses Recht steht dem Kreditgeber dann zu, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das Merkmal der Grundschuld besteht darin, dass es in das Grundbuch eingetragen wird, und zwar in die Abteilung III.



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Anrede: Geburtsdatum*
Vorname* Nachname*
Strasse* PLZ / Ort*
Beruf* Berufsstatus
Telefon* Email
ca. Kaufpreis bzw.
Wert d. Grundstücks
Euro Familienstatus
Jahreseinkommen (bei Verheirateten insg.)
ca. Eigenkapital (inkl. Bausparguth.) Euro



Kommt es dann tatsächlich dazu, dass die Rückzahlung fehlschlägt, dann findet die Abtretung der Grundschuld an den Kreditgeber bzw. Gläubiger innerhalb des Grundbuchs statt. Der Kreditnehmer bzw. der Schuldner ist dann nicht mehr der Besitzer der Grundschuld. Kommt es jedoch dazu, dass der Schuldner wie abgesprochen die ganze Kreditsumme samt Zinsen zurückzahlt, dann wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht.

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