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Bei einer Grundschuld können die Anteile einer Tochtergesellschaft als Sicherheit dienen. Denn die Grundschuld ist im Grunde genommen nichts anderes als das dingliche Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. So lautet jedenfalls die juristische Definition, an der sich alle zu richten haben. Dieses Recht ist zunächst einmal im Besitz des Schuldners, zu dem die Gesellschafter eines Tochterunternehmens zählen können. Sollte die Tochtergesellschaft jedoch rote Zahlen schreiben und schließlich Insolvenz anmelden, dann schlägt auch die Rückzahlung des Kredits fehl.
Der Kreditgeber, der Gläubiger also, hat dann die Möglichkeit, das Grundstück der Tochtergesellschaft zu versteigern, um auf diese Weise an sein Geld zu gelangen. Normalerweise wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen, wobei es auch die Möglichkeit gibt, zusätzlich ein Formular auszufüllen. Dieses trägt auch den Namen Grundschuldbrief, welcher die ganze Angelegenheit viel flexibler macht, weil er lediglich an den Gläubiger zu übergeben werden braucht, um diesen zum Eigentümer der Grundschuld zu machen.
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