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Bei der Fremdfinanzierung gibt es die Möglichkeit, bei der Kreditaufnahme eine Grundschuld ins Grundbuch einzutragen. Unter der Grundschuld versteht man ein dingliches Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Das Recht steht dem Gläubiger dann zu, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Rückzahlung des Kredits zu gewährleisten, und daher die Grundschuld an den Gläubiger übergibt. Die Grundschuld wird deshalb ins Grundbuch einzutragen, um dem Kreditnehmer eine Sicherheit zu geben, wenn er um die gewünschte Geldsumme gebeten wird.
Zusätzlich hat der Kreditnehmer Zinsen zu zahlen. So wird nämlich das Entgelt bezeichnet, das die Bank als Gegenleistung für diese Form der Dienstleistung verlangt. Zinsen setzen sich Zusammen aus der Kreditsumme und dem Zinssatz, der in Prozent ausgedrückt und auf die Kreditsumme berechnet wird. Zurückgezahlt werden Zinsen zusammen mit der Kreditsumme in monatlichen Schritten, die Tilgungsraten heißen. Aus diesem Grund wird die Grundschuld zu einer Last, weil nämlich die Zinssumme den Erfolg der Rückzahlung enorm beeinflussen kann.
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