Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter ist eine seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts. Personen, die durch Alter oder Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der das Existenzminimum gedeckt werden kann.


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