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Hausfrauen, die kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen, haben die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Krankenversicherung über ihren Ehemann in der beitragsfreien Familienversicherung krankenversichern zu lassen. Bzgl. der beitragspflichtigen Einnahmen einer Hausfrau haben die Krankenversicherungen sehr unterschiedliche Satzungsbestimmungen.
Bei der Beitragskalkulation wird für freiwillig versicherte Hausfrauen der ermäßigte Beitragssatz zu verwenden.
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