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Wer eine Hausfrau ist, hat vielleicht noch mehr Sorgen, in Zukunft keine gesetzliche Rente zu bekommen. Schließlich haben Hausfrauen keinen sozialversicherungspflichtigen Job und zahlen somit nicht in die Rentenkasse ein. Für sie macht die Riesterrente dann mehr Sinn als für so manch einen Arbeitnehmer. Denn zu den Berechtigten zählen Hausfrauen genauso, wenn sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Tun sie das nicht, können sie auch die Riesterrente nicht in Anspruch nehmen. Doch das sollten sie auf jeden Fall tun, schließlich geht es dabei um eine staatliche Förderung, die man sich nicht entgehen lassen sollte.
Die Förderung erfolgt in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten, die in den Vertrag fließen. Der Anbieter der Riesterrente sieht von den Zulagen keinen Cent, muss jedoch die Summe zum Auszahlungsbeginn garantieren. Ausgezahlt wird die Riesterrente erst dann, wenn der Versicherte sein 60. Lebensjahr vollendet. Er darf aber nicht mit einer Einmalauszahlung rechnen, weil diese innerhalb dieses Modells wegfällt.
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