Heil und Hilfsmittel

Die Richtlinien für Heil- und Hilfsmittel werden vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. In den Richtlinien werden die Heil- und Hilfsmittel definiert und die Mittel, welche die Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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de/content/krankenkassen.php">Krankenkassen übernehmen müssen. Danach sind Heilmittel alle in Anspruch zunehmenden persönlichen medizinischen Leistungen. Hilfsmittel dagegen sind alle sachlichen medizinischen Leistungen. Für Heil- und Hilfsmittel gibt es Eigenbeteiligungen. Für Heilmittel beträgt die Eigenbeteiligung 10 Prozent. Für Hilfsmittel bezahlt der Versicherte nur den über einen Festbetrag für das Hilfsmittel hinausgehenden Betrag.

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Richtlinie zur Heil- und Hilfsmittelversorgung

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