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Die Richtlinien für Heil- und Hilfsmittel werden vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. In den Richtlinien werden die Heil- und Hilfsmittel definiert und die Mittel, welche die Krankenversicherung für 49 € monatlich - de/content/krankenkassen.php">Krankenkassen übernehmen müssen. Danach sind Heilmittel alle in Anspruch zunehmenden persönlichen medizinischen Leistungen. Hilfsmittel dagegen sind alle sachlichen medizinischen Leistungen. Für Heil- und Hilfsmittel gibt es Eigenbeteiligungen. Für Heilmittel beträgt die Eigenbeteiligung 10 Prozent. Für Hilfsmittel bezahlt der Versicherte nur den über einen Festbetrag für das Hilfsmittel hinausgehenden Betrag. Die Aufnahme in einen rehalehrgang erfolgt... mehr Die private Krankenkasse... mehr Wie die Krankenversicherungen im Vergleich abschneiden... mehr Mit Beginn des 45. Lebensjahrs haben... mehr Ein Beamter ist ein Staatsdiener, jedenfalls... mehr
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