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Eine allgemeingültige Definition für Heilmittel gibt es nicht. Deswegen wird der Leistungsumfang für Heilmittel im jeweiligen Tarif einer Versicherungsgesellschaft beschrieben, bzw. genau aufgezählt, für welche Heilmittel Leistungen vorgesehen sind. Zu den Heilmitteln zählen z. B.: Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, elektrische und physikalische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Heilmittel müssen vom Arzt verordnet werden.
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