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Ein Heilpraktiker zeichnet sich durch Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde aus. Die Prüfung zum Heilpraktiker darf man erst mit dem 25. Lebensjahr abschließen. Die schulischen Vorraussetzungen für die Tätigkeit als Heilpraktiker sind bereits mit einem Hauptschulabschluss erfüllt. Die von einem Heilpraktiker erbrachten Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht bezahlt.
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