Hilfsmittel für Blinde

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt die Richtlinien der Hilfsmittel für Blinde fest. Das umfasst die begriffliche Definition, die Bestimmung der Festpreise der Hilfsmittel für Blinde sowie die Auswahl der Hilfsmittel, die die Krankenkassen bezahlen müssen.


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Die Krankenkassen sind allerdings nur zur Bezahlung der Festpreise der Hilfsmittel für Blinde verpflichtet, was darüber hinausgeht trägt der Versicherte.

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