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Eine private Krankenversicherung erstattet alle Heil- und Hilfsmittel, bis zum vorgegebenen Festpreis. Die Zuzahlung an die private Krankenversicherung zu einem Heil- und Hilfsmittel beträgt 10 Prozent der Kosten einer Packung bei den Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind.
Diese Zuzahlung soll aber im Rahmen von 5 bis 10 Euro bleiben und nicht mehr als 10 Euro im Monat betragen. Hilfsmittel sachlicher Art, wie Gehhilfen oder Hörgeräte gilt ebenfalls die 10 Prozent-Zuzahlung.
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