Hilfsmittel

Hilfsmittel sind, nach der Definition durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, sachlich medizinische Leistungen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt die Richtlinien für Heil- und Hilfsmittel fest. D.h. die begriffliche Definition der Hilfsmittel und welche von den Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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php">Krankenkassen übernommen werden müssen. Für die Hilfsmittel gibt es Festpreise, die die Krankenkassen tragen. Was darüber hinaus geht muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Hilfsmittel sind u. a. Brillengläser, Kontaktlinsen, Hör- und Sprachgeräte, Bandagen, Geh- Stützapparate, Kunstglieder, Gummistrümpfe, Einlagen.

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