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Der Gesetzgeber legt in Bezug auf die Krankenversicherung die Leistungen fest, welche auf jeden Fall die Grundversorgung gewährleisten sollen. Im Katalog der Leistungen ist auch das Krankengeld mit enthalten, welches die Krankenkasse, das heißt der eigene Versicherungsträger, dann zahlt, wenn der Versicherte so stark erkrankt, dass er seine Arbeit für mehrere Wochen niederlegen muss. Generell gehört es zu den Pflichten eines Arbeitgebers, eine Lohnfortzahlung zu garantieren. Allerdings gilt diese Pflicht sechs Wochen lang, sodass in der Zeit danach die Krankenkasse einspringen muss.
Was die Höhe des Krankengeldes anbelangt, so beläuft sich dieses auf 90 % des Nettoeinkommens, was eine Menge ist. Anspruch auf das Krankengeld haben auch Arbeitslose, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen. Diese befinden sich gegenüber Arbeitnehmern prozentual sogar im Vorteil, weil sie Krankengeld bezieht, das hinsichtlich der Höhe mit dem Arbeitslosengeld identisch ist.
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