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Im Darlehensgeschäft geht es vor allem um Sicherheit, die insbesondere der Kreditgeber haben möchte, bevor er eine hohe Geldsumme zur Verfügung stellt. Die Sicherheit wird ihm schließlich dadurch gewährleistet, dass der Kreditnehmer zusätzlich eine Grundschuld oder eine Hypothek aufnimmt. Beide Formen der Pfandsicherung stellen ein dingliches Recht dar, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Wenn es also dazu kommt, dass der Schuldner nicht mehr seinen Kredit zurückzahlen kann, dann erhält der Gläubiger das oben beschriebene Recht und kann davon Gebrauch machen.
In den meisten Fällen wird dann das Grundstück des Schuldners versteigert, um auf diese Weise an das Geld zu kommen, welches ihm abhanden gekommen ist. Es fragt sich nun, worin der Unterschied zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek besteht, wenn sie doch beide ein dingliches Recht darstellen. Und in der Tat gibt es einen Unterschied, wenn auch einen ganz kleinen. Die Grundschuld ist, im Gegensatz zur Hypothek, von dem Bestand der gesicherten Forderung unabhängig.
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