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Ein Hypothekendarlehen in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird auch als tilgungsfreies Darlehen bezeichnen. Dieser Sachverhalt bezieht sich auf die Art der monatlich geleisteten Beiträge. Zum einen müssen die vereinbarten Zinsen, zum anderen die Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Das Darlehen selbst wird aus den Spareinlagen der Lebensversicherung am der Laufzeit finanziert.
Bauinteressierte sollten sich jedoch in diesem Fall die anfallende Verzinsung detailliert aufschlüsseln lassen. Im schlimmsten Fall reicht sonst das Kapital aus der Lebensversicherung nciht zur kompletten Tilgung aus.
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