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Für eine Hypothekenlöschung stellt der Grundstückseigentümer einen Antrag. Eine Hypothekenlöschung wird im Grundbuch eingetragen. Die Löschung einer Hypothek ist im BGB gesetzlich geregelt. Der Gläubiger einer Hypothek kann den Eigentümer beauftragen, eine vorrangegangene Hypothek zu löschen. Zur Löschung der Hypothek kommt es dann, wenn das Darlehen, welches aufgenommen wurde, abbezahlt wird. Geschieht das nämlich nicht, dann erhält der Gläubiger die Hypothek und darf schließlich aus dem Grundstück des Schuldners eine Geldzahlung fordern.
Denn das ist der Inhalt der Hypothek, die aus diesem Grund einen großen Druck auf den Kreditnehmer ausübt. Dieser muss sich darum bemühen, die Rückzahlung auf jeden Fall zu gewährleisten, will er nicht sein Grundstück verlieren. Und das will in der Regel kein Kreditnehmer! Deswegen empfiehlt es sich, Vergleiche anzustellen, bei denen das beste, das heißt das lukrativste Angebot gefunden werden kann. Auf diese Weise wird der Druck als auch das Risiko um einiges reduziert.
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