Volltextsuche:
In Deutschland gibt es rund 80 Industrie und Handelskammern, die als Dachorganisationen dienen. In der Bundesrepublik ist es nämlich so geregelt, dass alle Unternehmen dazu verpflichtet sind, Mitglied einer bestimmten Industrie- und Handelskammer zu sein. Davon ausgenommen sind jedoch Freiberufler, Landwirtschaften als auch reine Handwerksbetriebe. Die Unternehmen, die zu den Mitgliedern gehören, weisen Arbeitnehmer auf, die wiederum Mitglied einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse sind. Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, Direktkrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen und schließlich Innungskrankenkassen sein.
Sie alle konnten früher ihren Beitragssatz autonom festlegen, doch das änderte sich mittlerweile, was der Gesundheitsreform geschuldet ist. Diese wurde am 1. Januar 2009 durchgeführt, sodass nun die Beiträge in einen Gesundheitsfond fließen. Bemessen werden die Beiträge der Versicherten weiterhin nach dem Bruttoeinkommen, doch wird nun der Beitragssatz vom Gesetzgeber vorgegeben, und zwar einheitlich. Zur zeit liegt der einheitliche Beitragssatz bei 15, 5 %, wobei in Gespräch ist, ihn aufgrund der Weltwirtschaftskrise zu senken.
Die Entscheidung für die richtige Krankenversicherung... mehr
Die Einmalvalutierungserklärung spielt bei Finanzgeschäften eine... mehr
Die Krankengeld Berechnung sieht 70 Prozent... mehr
Ausländer können gegebenenfalls eine mehr
Ein Heilpraktiker zeichnet sich durch Berechtigung... mehr