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Den Inflationsausgleich müssen Betriebe ihren Angestellten, als inflationsverursachte, regelmässige Aufstockung zur Betriebsrente zahlen. Alle Betriebsrentner haben einen rechtlichen Anspruch auf den Inflationsausgleich, doch die wenigsten wissen davon und nur ein Drittel der Betriebe kommt dieser Pflicht nach. Wenn sich die Betroffenen rechtzeitig bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber danach erkundigen und auf ihr Recht hinweisen, können sie eine Rückzahlung der einbehaltenen Gelder erhalten.
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