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Nach den Plänen der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sollen alle gesetzlichen Krankenkassen bis 2010 wie normale Wirtschaftsunternehmen dem Insolvenzrecht unterworfen werden. Diese Pläne stießen auf heftigen Widerstand der Länder. Bisher ist die Insolvenzordnung nur für bundesunmittelbare Krankenkassen wie DAK und Barmer gültig. Bundesunmittelbare Kassen, die in einem Bundesland ihre Hauptverwaltung haben und in bis zu zwei weiteren Bundesländern durch Geschäftsstellen vertreten sind, können, nach einer Sonderregelung der Länder, nicht in Insolvenz gehen.
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