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Sobald Sie ein Arbeitsverhältnis beginnen, sind Sie sozialversicherungspflichtig und müssen Beiträge zu der Sozialversicherung leisten, welche sich aus der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Die Beitragspflicht entfällt, sobald Ihr Jahresbruttoentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Diese liegt derzeit bei 47700 Euro. Damit haben Sie die freie Wahl zwischen gesetzlichen sowie privaten Absicherungsmöglichkeiten. Falls Sie jedoch versicherungspflichtig sind, muss auch Ihr Arbeitgeber eine Pauschale von 30% zu ihrer Sozialversicherung zahlen. Jobs, bei denen man nur zwischen 400 und 800 Euro monatlich verdient, gelten als "Niedriglohnjobs" und sind mit geringeren Sozialversicherungsbeiträgen verbunden. Der Arbeitgeber muss aber auch hierfür einen Beitrag von 21% des tatsächlichen Lohnes einzahlen. Bei geringfügigen Beschäftigungen, bis einschließlich 400 Euro pro Monat entfällt die Sozialversicherungspflicht. Da die Bezüge aus der Sozialversicherung sehr gering ausfallen, ist es ratsam, auch privat vorzusorgen. Vergleichen Sie die Preise und Leistungen der Versicherungen kostenfrei und unabhängig im Internet!
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