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Als Jungunternehmer werden Menschen bezeichnet, die zwischen 20 und 35 Jahren alt sind und ein Unternehmen auf selbständiger Basis betreiben. Nicht viele junge Menschen entscheiden sich zu diesem großen Schritt, der ein immenses Fachwissen, eine gute Portion Mut, vor allem aber enorme Geldmittel voraussetzt. Um die Wirtschaft anzukurbeln, setzen vor allem öffentlich rechtliche Finanzinstitute darauf, junge Menschen finanziell zu fördern. Aus diesem Grund wurde auch das Jungunternehmerdarlehen konzipiert, das genau auf diese Zielgruppe zugeschnitten ist. Allerdings ist ein solcher Kredit an bestimmte Bedingungen gebunden, die der Kreditnehmer unbedingt erfüllen muss.
Er sollte zum Beispiel nicht verschuldet sein, was er mit einem negativen Schufaeintrag zu belegen hat. Zum anderen muss der Kreditnehmer das Bankinstitut davon überzeugen, dass das Unternehmen, das er in Zukunft führen möchte, gewisse Erträge erzielen wird. Zum anderen hat der Kreditnehmer einen Bürgen anzugeben, der für den finanziellen Schaden aufkommt, der entsteht, wenn das Vorhaben des Jungunternehmers fehlschlägt. Der Unterschied zu gewöhnlichen Darlehen beläuft sich auch darauf, dass der Kredithöhe bestimmte Schranken gesetzt werden. Ansonsten läuft das Geschäft wie gewohnt ab, sodass der Kreditnehmer Zinsen als Gegenleistung zu zahlen hat, die auf monatliche Raten verteilt werden.
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