Kassenwechsel

Der Kassenwechsel ist mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Im Falle einer Beitragserhöhung haben Sie ein spezielles Kündigungsrecht, können den Kassenwechsel allerdings erst dann vollziehen, wenn Sie eine 18-monatige Mindestvertragsdauer bei der Versicherung eingehalten haben. Erfolgt der Kassenwechsel innerhalb der GKV reicht es, wenn Sie der alten Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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