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Im Rahmen der Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer die Bürgschaft oder Garantie für eine ordnungsgemäße Erfüllung bestimmter vertraglicher Pflichten. Der Versicherer bürgt dafür, dass zum Beispiel ein Bauunternehmer seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommt. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse übernimmt der Versicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft für den Versicherungsnehmer. Letzterer ist somit gesetzlich und vertraglich abgesichert
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