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Selbständige, Beamte, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze brauchen keine gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich in eine private Krankenversicherung begeben.
Eine private Krankenversicherung bekommt keine Leistungen vorgeschrieben. Sie kann sich die Leistungen, die sie anbieten will aussuchen. Außerdem gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Einkommensabhängigen Beiträge. Die Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung hängen vom Einstiegalter, Gesundheitszustand und den Leistungen ab.
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