Kerankenversicherung

Die gesetzliche Kerankenkassenversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip. D.h. jedes Mitglied der Kerankenkassenversicherung zahlt einen Beitrag. Mit diesen Beträgen übernimmt die Krankenkassenversicherung die Kosten, die den Versicherten durch die medizinische Versorgung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall entstehen.


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