Kosmetische Chirugie

Eine Brust OP muss privat bezahlt werden. Krankenkassen sind nicht verpflichtet für eine Brust OP aufzukommen. Selbst wenn eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Brust durch eine OP aufgrund psychischer Leiden erfolgt. Da es keine Norm für die Größe und Form einer Brust gibt, ist ein Leiden unter der Abweichung von der Wunschvorstellung immernoch keine Krankheit, für deren Behandlung, in Form einer Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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