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Eine kosmetische Operation wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch dann nicht, wenn die kosmetische Operation aufgrund psychischer Belastung wegen der Unzufriedenheit mit dem eigenen Aussehen erfolgt. Sollte der Grund für die kosmetische Operation in den Folgen eines Unfalls liegen, kann es sein, dass die Krankenkasse die Notwendigkeit anerkennt und die Kosten übernimmt.
Der Hauptaspekt für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse liegt aber immer bei einer medizinischen Notwenigkeit für die kosmetische Operation.
Die Beitragssätze gesetzlicher Krankenkassen sind sehr... mehr
Im Jahre 2007 wurden 238 gesetzliche... mehr
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