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Alle Arbeitnehmer, die nicht gerade zu den geringfügig Beschäftigten zählen, sind im Rahmen der Sozialversicherung gegen den Krankheitsfall versichert. Sie gehören also zu den Pflichtversicherten, von denen sich beispielsweise die Selbständigen, die Freiberufler oder auch die Studenten unterscheiden. Diese Personengruppen, zu denen auch Beamte zählen, haben die Möglichkeit, eine freiwillig Krankenversicherung abzuschließen, die als Alternative zur privaten Krankenversicherung gilt. Die freiwillige Krankenversicherung ähnelt der gesetzlichen Krankenversicherung, jedenfalls dann, wenn man die Leistungen betrachtet, die garantiert werden.
Der Unterschied wird aber dann ersichtlich, wenn man die Beitragsmodalitäten betrachtet. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Beiträge im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung nicht an die Bruttoeinkommen der Versicherten geknüpft, sondern pauschal festgelegt. Geregelt wird das nach Tarifen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden aussehen können. Wie hoch die Kosten im Endeffekt ausfallen, hängt letztendlich davon ab, welchen Status der Versicherte hat.
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