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Der Begriff „Grundschuld“ ist nicht unbedingt jedem geläufig, doch spielt er in der Immobilienbranche eine große Rolle. Um eine Immobilie finanzieren zu können, müssen unter anderem Privatpersonen ein Darlehen aufnehmen. Das wird ihnen auch gewährt, aber nicht ohne ein Pfand. Denn gerade die Kreditinstitute sind auf Sicherheit bedacht, um nicht um das eigene Geld geprellt zu werden. Das heißt, dass die Kreditnehmer zusätzlich eine Grundschuld aufnehmen müssen, welche das dingliche Recht darstellt, aus einem Grundstück eine Geldzahlung fordern zu dürfen, wenn das Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt wird.
Eingetragen wird das Grundrecht in das Grundbuch, wo auch die Abtretung der Grundschuld durchgeführt wird, wenn es tatsächlich zum Szenario kommt. Bei der Abtretung entstehen nicht nur Verluste hinsichtlich des eigenen Eigenheims, sondern auch Kosten, die der Verwaltung geschuldet sind. Und auch diese sind vom Schuldner zu tragen, der in einem solchen Fall der Leidtragende ist.
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