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Zu Beginn des Jahres 2005 trat das Festzuschusskonzept zur Regelung der Kosten für Zahnersatz in Kraft. Die Höhe der zu übernehmenden Kosten für Zahnersatz hängt jetzt von der, den Befunden zugewiesenen Regelversorgungen ab. Außerdem werden die Kosten für Zahnersatz zum 01. Juli 2005 für alle Versicherten steigen. Ab diesem Datum ist ein einkommensabhängiger Sonderbeitrag zu den Kosten für Zahnersatz zu zahlen.
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