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Die Kostenerstattung der Krankenkasse kann auf zwei verschiedene Wege passieren. Entweder bezahlt die Krankenkasse den Arzt direkt oder der Patient geht mit der Begleichung der Rechnung in Vorleistung und lässt sich den Rechnungsbetrag von der Krankenkasse zurückerstatten.
Letztere Variante der Kostenerstattung der Krankenkasse war bis zum 01.01.2004 nur den Privatpatienten und den freiwillig Versicherten vorbehalten. Die Art der Kostenerstattung, die vom Versicherungsnehmer gewählt wurde bleibt mindestens ein Jahr bestehen.
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