Krankekassen

In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Kassenarten wie zum Beispiel: Allgemeinen Ortskrankenkasse, Innungskrankenkassen oder Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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php">Betriebskrankenkassen. Krankenkassen können nur innerhalb ihrer Kassenart fusionieren. Eine Krankenkasse regelt selbständig ihren Haushalt. Sie muss aber gesetzgeberische Leistungsvorgaben erfüllen.

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