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Ein Krankenfahrstuhl wird eingesetzt, wenn körperliche Gebrechen vorliegen, die das selbständige Fortbewegen erheblich erschweren. Kraftfahrzeuge sind eigentlich nicht durch die Hausratsversicherung mitversichert. Der Krankenfahrstuhl macht da eine Ausnahme. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen auch körperlich gesunde Menschen einen motorisierten Krankenfahrstuhl ohne Führerschein benutzen.
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