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Seit dem 01.01.2004 gibt es neue Regelungen zu Krankenfahrten. Demnach kann der Arzt Krankenfahrten verordnen, wenn diese in Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend medizinisch notwendig ist oder der Patient aus denselben Gründen nicht selbständig mit dem eigenen PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Zulässig sind außerdem Krankenfahrten zu stationär erbrachten Krankenkassenleistungen oder nachstationären Behandlungen sowie zu einer ambulanten OP bzw. nachambulanten Behandlung.
Diese Krankenfahrten benötigen also eine vorherige Verordnung des Arztes und eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse auf Grundlage der Verordnung des Arztes. Im Not- oder Eilfall kann der Arzt Krankenfahrten auch noch nachträglich verordnen.
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