Krankenfahrten

Seit dem 01.01.2004 gibt es neue Regelungen zu Krankenfahrten. Demnach kann der Arzt Krankenfahrten verordnen, wenn diese in Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend medizinisch notwendig ist oder der Patient aus denselben Gründen nicht selbständig mit dem eigenen PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Zulässig sind außerdem Krankenfahrten zu stationär erbrachten Krankenkassenleistungen oder nachstationären Behandlungen sowie zu einer ambulanten OP bzw. nachambulanten Behandlung.


Krankenversicherung für 49 € monatlich -
Jetzt hier ONLINE vergleichen und bis 4000 € jährlich sparen
Sie erhalten direkt eine Online Übersicht

Anrede: Geburtsdatum*
Vorname* Nachname*
Strasse* PLZ / Ort*
Beruf* Berufsstatus*
Telefon* Email
Jahresein- kommen Wie sind Sie zur Zeit
krankenversichert?



Diese Krankenfahrten benötigen also eine vorherige Verordnung des Arztes und eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse auf Grundlage der Verordnung des Arztes. Im Not- oder Eilfall kann der Arzt Krankenfahrten auch noch nachträglich verordnen.

Weiterführende Themen

Diabetiker Private Krankenversicherung

Bei chronischen Erkrankten, wie Asthmatikern oder... mehr

Beamte Krankenversicherung

Beamte und Angestellte aus dem öffentlichem... mehr

Krankenkasse Gesetzlich Leistungsvergleich

Gesetzliche Versicherte sollten neben dem Vergleich... mehr

Vergleich

Zu wissen, welcher Anbieter der beste... mehr

Günstige Krankenkassen

Günstige Krankenkassen erheben derzeit einen Beitrag... mehr