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Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt im Krankheitsfall nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts steht auch dem Krankengeld zu, der während der Erkrankung arbeitslos wird.
Wer während eines krankheitsbedingten Arbeitsausfalls arbeitslos wird bekommt dennoch Krankengeld in Höhe des, nach dem alten Einkommen berechneten Betrags. Krankengeld wird also, auch wenn man während der Auszahlung arbeitslos wird, weiter in Höhe von 70 Prozent des Einkommens ausgezahlt.
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