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Das Krankengeld stellt eine Lohnfortzahlung dar, die dann notwendig wird, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr fähig ist, die Arbeit auszuführen. Infolge einer Krankheit oder eines Unfalls kann der Arbeitnehmer eine Zeit lang nicht am Arbeitsplatz erscheinen. In dieser Zeit wird ihm weiterhin der Lohn gezahlt, wobei der Arbeitgeber sechs Wochen lang verpflichtet ist, das zu tun. In der Zeit danach übernimmt die Krankenkasse die Fortzahlung. Das Krankengeld ist somit eine Leistung, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auf jeden Fall garantiert ist.
Was die Höhe des Krankengeldes betrifft, so beträgt sie in der Regel 90 % des Nettogehalts. Zu den Berechtigten gehören auch Arbeitslose, die das Arbeitslosengeld beziehen. Im Krankheitsfall erhalten auch sie von der Krankenkassen das Krankengeld, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert. In Bezug auf die Höhe des Krankengeldes profitieren Arbeitslose sogar mehr als Arbeitnehmer, jedenfalls prozentual gesehen. Denn das Krankengeld entspricht zu 100 % dem Arbeitslosengeld.
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