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Das Krankengeld ist als Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Es wird vom Beginn des Entfalls des regulären Einkommens an die Betroffenen ausgerichtet, insofern durch ein ärztliches Attest bescheinigt ist, dass eine gesundheitsbedingte Verhinderung an der Ausübung der beruflichen Tätigkeit vorliegt. Dieser Bescheid muss innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse eingereicht werden. Das Krankengeld wird so lange gezahlt, bis die betreffenden Personen wieder gesund und arbeitsfähig sind, falls erforderlich bis zum regulären Rentenalter. Es besteht auch die Möglichkeit eine private Krankengeldversicherung abzuschließen.
diese erlaubt es den Versicherten, auch im Krankheitsfall den gewohnten materiellen Lebensstandard beizubehalten. Diese Versicherung wird von einer Vielzahl privatwirtschaftlicher Versicherungsunternehmen zu jeweils sehr unterschiedlichem Preis-/Leistungsniveau angeboten, so dass es von Vorteil ist, sie kostenfrei und unverbindlich online zu vergleichen.
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