Krankengeld und Rentenversicherungsbeiträge

Die GKV zahlt im Krankheitsfall nach Ablauf des Zeitraums in dem der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung leistet Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, darf aber 90 Prozent des Nettolohns nicht überschreiten. Seit 1984 müssen von dem Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/krankengeld.php">Krankengeld auch Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Hälfte der Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge, die vom Krankengeld abgeführt werden übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Um die, durch die Entrichtung der Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge noch größer gewordene Lücke zwischen Krankengeld und vollem Gehalt auszufüllen hat der gesetzlich Pflichtversicherte die Möglichkeit eine Krankengeldversicherung bei einer PKV abzuschließen.

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